Förderung
![Förderungen]()
Energieeffizientes Sanieren
Förderung energetischer Sanierungen und Modernisierungen von Wohn- und Nichtwohngebäuden, durch den der Kohlenstoffdioxid-Ausstoß reduziert wird.
Weitere Infos zu den KfW-Förderprogrammen
Basis-, Innovations- und Zusatzförderung Solar
Hier finden Sie eine Übersicht aller Förderungen aus dem Bereich Solar des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
Weitere Informationen und alle Anträge zu diesem Förderprogramm erhalten Sie auf der Seite des BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle)
![Geld]()
Handwerkerleistungen steuerlich absetzen
Finanzamt erstattet bis zu 1.200 Euro
Nutzen Sie den Steuervorteil, indem Sie Handwerkerleistungen steuerlich absetzen. Bis zu 6.000 Euro im Jahr können abgesetzt werden. Davon erstattet das Finanzamt maximal 20 Prozent, also bis zu 1.200 Euro.
Eigentümer und Mieter können die Kosten für Handwerkerleistungen absetzen, wenn sie in ihrem Privathaushalt durchgeführt wurden und folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
- Vorlage einer Handwerkerrechnung: Auf der Rechnung sollten Arbeits- und sonstige Kosten getrennt aufgeführt werden, weil auch die anteilige Mehrwertsteuer begünstigt ist.
- Überweisung des Rechnungsbetrages auf ein Konto des Handwerksbetriebes.
- Einreichung der gestempelten Überweisungsdurchschrift oder des Kontoauszuges im Rahmen der Einkommenssteuererklärung beim Finanzamt.
Sie erhalten die Steuerermäßigung für die Kosten folgender Leistungen:
- Modernisierungsmaßnahmen
- Erhaltungsmaßnahmen
- Renovierungsmaßnahmen
- Erweiterung von Wohnraum
Hinweis: Der steuerliche Bonus ist nicht möglich, wenn die Handwerkerkosten bereits als Betriebsausgaben, Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht wurden. Die maximale Förderung kann pro Haushalt einmal im Jahr erfolgen. Das Finanzamt erstattet im Jahr jeweils bis zu 20 % von maximal 6.000 Euro, also bis zu 1.200 Euro, wenn haushaltsnahe Dienstleistungen und Handwerker in Anspruch genommen werden.